... vor der Geburt
Schwangerschaftsvorsorge
Auch Hebammen sind berechtigt Schwangerschaftsvorsorge anzubieten (empfehlenswert im Wechsel mit dem Frauenarzt/Ärztin) ,
Diese kann bei Ihnen daheim oder in der Praxis während meiner Hebammensprechstunde stattfinden, nach Terminvereinbarung
Auch bei unglücklichem Ausgang Ihrer Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.